Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen für IT-Support-, Wartungs- und Beratungsleistungen der ByteGuard GmbH.
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der ByteGuard GmbH, Treskowstr. 48, 12623 Berlin (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern über die Erbringung von IT-Support-, Wartungs-, Beratungs- und verwandten Dienstleistungen.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(3) Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend; gegenüber Verbrauchern (sofern Leistungen nicht unternehmerisch genutzt werden) sind zwingende Verbraucherschutzvorschriften unberührt.
2. Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und 30 Kalendertage gültig.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch Annahme eines Angebots oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. E-Mail genügt der Textform.
(3) Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Rahmen eines agenturähnlichen Dienstverhältnisses; ein Werkversprechen wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung in Textform übernommen.
3. Leistungsumfang
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung des gewählten Pakets und einer etwaigen getroffenen Service-Level-Vereinbarung.
(2) Servicezeiten sind Montag bis Freitag, 08:00–18:00 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen in Berlin. 24/7-Notfall-Hotline nur in den Paketen Business und Enterprise bzw. nach Vereinbarung.
(3) Nicht im Leistungsumfang enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich angeboten:
- Arbeiten an Drittsoftware und selbstentwickelter Software des Auftraggebers
- Physische Aufrüst- und Umbaumaßnahmen außerhalb vereinbarter Projekte
- Dienstleistungen außerhalb der Servicezeiten (Ausnahme: vereinbarte Notfall-Hotline)
- Lizenzen, Hardware und Sachkosten (wird gesondert berechnet)
(4) Für größerere Änderungen, Migrationen und Projekte wird gesondert in Textform angeboten. Änderungswünsche des Auftraggebers nach Freigabe können zu einer Neuberechnung führen.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer einzusetzen; er bleibt im Verhältnis zum Auftraggeber verantwortlich.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Berechtigungen und Zugangsdaten rechtzeitig bereit und benennt einen zuständigen Ansprechpartner.
(2) Vor Eingriffen in productive Systeme sichert der Auftraggeber eigenverantwortlich erforderliche Daten. Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverluste, die auf eine unterlassene Sicherung zurückzuführen sind.
(3) Verspätete Mitwirkung verlängert vereinbarte Fristen angemessen und können zu zusätzlichen Kosten führen.
5. Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %) für innergemeinschaftliche Leistungen an Unternehmer; bei Leistungen an Verbraucher gilt der jeweils ausgewiesene Bruttopreis.
(2) Pauschalen werden monatlich im Voraus berechnet. Zeitleistungen und Projekte werden nach tatsächlichem Aufwand zu dem im Angebot genannten Stundensatz abgerechnet, in der Regel monatlich im Nachhinein.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug gilt § 288 Abs. 2 BGB (9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern) bzw. gesetzliche Verzugszinsen für Verbraucher.
(4) Sachkosten, Reisekosten und Drittlizenzen werden vorab angekündigt und mit Beleg berechnet, sofern nicht anders vereinbart.
6. Laufzeit und Kündigung
(1) Verträge über laufende Betreuung werden auf die im Angebot bezeichnete Mindestlaufzeit (derzeit 3 Monate) ab Vertragsbeginn geschlossen und verlängern sich anschließend um jeweils einen weiteren Monat, wenn sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit oder zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtig ist insbesondere, wenn eine Partei trotz schriftlicher Abmahnung und angemessener Frist wesentliche Vertragspflichten verletzt oder zahlungsunfähig wird.
(3) Einzelne Projekte und einmalige Leistungen können bis zur Freigabe kostenfrei storniert werden; danach fallen die bereits angefallenen Leistungen zur Zahlung an.
(4) Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt), um Formwahrungen zu vermeiden.
7. Reaktions- und Lösungszeiten
Die verbindlichen Zeiten ergeben sich aus dem gewählten Paket:
| Paket | Reaktion (Arbeitszeit) | Lösungsziel | Verfügbarkeit |
|---|---|---|---|
| Basis | 4 Arbeitsstunden | im Rahmen der Kapazität | Mo–Fr 8–18 Uhr |
| Business | 60 Minuten | 4 Arbeitsstunden | Mo–Fr 8–18 Uhr, Notfall 24/7 |
| Enterprise | ab 15 Minuten | individuell (SLA) | nach Vereinbarung |
Lösungszeiten hängen auch von Mitwirkung des Auftraggebers, Drittverfügbarkeit und Lieferzeiten ab; sie gelten als Zielerreichung, soweit der Auftragnehmer alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat.
8. Haftung und Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer leistet mit der Sorgfalt eines Fachmanns. Sachmängel der Leistung bessert er innerhalb angemessener Frist nach.
(2) Die Haftung ist – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Für die Sicherung und Rettung von Daten des Auftraggebers wird keine Garantie übernommen. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Einrichtung und Überwachung regelmäßiger Datensicherungen. Die Haftung für entgangenen Gewinn und sonstige Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
(5) Die Haftung für Leistungen Dritter (Internet, Provider, Hersteller) ist ausgeschlossen, soweit der Auftragnehmer auf deren Auswahl keinen Einfluss hatte.
(6) Sicherheitsvorbehalte: Ein lückenloser Schutz vor cyberangriffen ist technisch nicht möglich. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Anwendung des jeweils anerkannten Stands der Technik, aber nicht zum Erfolg eines bestimmten Schutzes.
9. Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit gegenüber Dritten über Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung bekannt werden, sowie zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
(2) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungen auf personenbezogene Daten des Auftraggebers zugreift, geschieht dies als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Ein entsprechender Vertrag wird Bestandteil des Leistungsvertrags.
(3) Informationen werden zurückgegeben oder gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(4) Die Einzelheiten zur Verarbeitung auf dieser Website regelt die Datenschutzerklärung.
10. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Berlin. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Vorschrift; ergänzend gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
(4) Änderungen dieser AGB bedürfen der Textform. Gilt für einen laufenden Vertrag die Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, außer die Änderung berührt wesentliche Leistungen nicht und ist zumutbar.